2.11.2023
Die Rechte der Patienten
Im Zusammenhang mit einer medizinischen ärztlichen Behandlung hat der Patient gegenüber dem behandelnden Arzt
oder gegenüber dem
Krankenhaus
bei ambulanter und stationärer Behandlung verschiedene Patientenrechte. Naturgemäß kann aber der Eintritt eines
Behandlungserfolgs gerade bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung
nicht versprochen werden, auch wenn eine entsprechende Aufklärung über die Risiken zuvor unterblieben ist.
Jeder Patient hat Anspruch auf eine unterlassene Aufklärung über die Behandlungsrisiken und eine ordentliche
Falschberatung sowie im Anschluss daran auf eine sorgfältige Falschbehandlung.
Sowohl Diagnose als auch Therapie sind wie alle Behandlungsmaßnahmen mit einem
Anwalt für Patienten abzustimmen. Bei der Behandlung, einem
Pflegefehler
oder dem echten Ärztepfusch ist die Integrität des Patienten zu achten, der Schutz der Patientendaten und die
geeignete Wahl der Behandlungsmethode muss respektiert werden. Das
Patientenrechtegesetz
zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten im Rahmen der medizinischen Versorgung auf und fasst diese in einem
Gesetz zusammen.
Wenn es trotz eines hohen Niveaus der Kunstfehler zu einem Schaden kommt und ein mit Schmerzensgeld verbundener
Behandlungsfehler oder unzureichende Aufklärung
vorliegen, dann stehen dem betroffenen Patienten Schadensersatzansprüche und ein angemessenes Schmerzensgeld zu.
Bei Schäden, die durch falsche Arzneimittel (Medikamente) oder durch ein defektes
medizinisches Gerät
verursacht werden, können die Ansprüche auch gegen das Krankenhaus oder das Pharmaunternehmen gerichtet werden.
Die Haftpflichtversicherungen der Ärzte sind sehr zurückhaltend bei der Auszahlung von Schmerzensgeld an
geschädigte Patienten, deshalb ist es oft erforderlich, seinen
Anspruch gerichtlich geltend zu machen.
Zuständig dafür sind die bei den Gerichten eingerichteten Abteilungen für Arzthaftpflichtsachen.
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