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2.11.2023

Forderungseinzug und Inkasso durch Rechtsanwälte

Der Begriff des Inkasso ist allgemein definiert als die rasche Durchsetzung offener Forderungen gegenüber säumigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern. Hat ein Verkäufer oder Lieferant gegenüber einem Kunden eine Geldforderung, und zahlt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, so gerät der Schuldner durch seine Nichtzahlung in Zahlungsverzug, und der Einzug der Forderung kann einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt zur Einziehung und Beitreibung übergeben werden.
Das anwaltliche Inkassoverfahren umfasst zunächst mehrere Mahnschreiben und Anrufe beim Schuldner (Telefoninkasso); bleiben alle diese Maßnahmen erfolglos, wird anschließend das außergerichtliche Mahnverfahren durchgeführt, und schließlich das gerichtliche Mahnverfahren, das sich von der Beantragung eines Mahnbescheids über den rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid bis hin zu einer Klage auf Zahlung vor Gericht erstrecken kann. Im Rahmen des Inkassos sind zahlreiche juristisch komplizierte Formalitäten zu beachten und Fristen einzuhalten, die zum einen Zeitaufwand kosten, und die zum anderen für mittlere und kleine Unternehmen ohne eine eigene Rechtsabteilung unwirtschaftlich sind und mehr Kosten verursachen, als eigentlich vorgesehen.
Inkasso
Damit das Inkasso von Anfang an schnell und fristgerecht läuft und möglichst zur außergerichtlichen Eintreibung einer ausstehenden Forderung führt, wird es regelmäßig an einen fachlich versierten Anwalt übergeben, der die Beitreibung der Forderung konsequent verfolgt. Dies ist die grundsätzliche Anforderung an einen seriösen Forderungseinzug.
Wird die ausstehende Forderung auf Mahnschreiben hin nicht freiwillig bezahlt, dann wird gegen den Schuldner mit einem gerichtlichen Mahnverfahren vorgegangen, wo zunächst ein Mahnbescheid zugestellt wird, der die Voraussetzung für alle Vollstreckungsmaßnahmen der Zwangsvollstreckung ist. Am Ende des Verfahrens liegt dem Gläubiger ein vollstreckbarer Titel gegen den säumigen Schuldner vor. Vorgerichtlich ist die Beauftragung eines Inkassounternehmens zwar möglich, in der Regel aber teurer als die Beauftragung eines Anwalts.
Während des Verlaufs des Inkassoverfahrens wird der Gläubiger regelmäßig über den Stand der Bearbeitung und die Bonität des Schuldners informiert. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass dem Verkäufer oder Lieferanten die anwaltliche Dienstleistung sehr kostengünstig angeboten wird; am Ende muss der Schuldner alle Kosten tragen.
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