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2.11.2023

Wenn der Schuldner nicht zahlt:

Der Schuldner reagiert auf keine schriftliche Mahnung und weigert sich zu zahlen, z.B. bei einem privaten Darlehen oder einer unbezahlten Warenlieferung.
Außenstände und unbezahlte Rechnungen belasten die Liquidität jedes Unternehmens; sie führen zu Verlusten bei Zinsen und verursachen Kosten des Forderungseinzugs. Darüber hinaus besteht bei Insolvenz die Gefahr eines vollständigen Forderungsausfalls. Für jeden Gläubiger ist es daher von großer Bedeutung, Außenstände möglichst umgehend und ohne Verluste einzutreiben. Voraussetzung dafür ist ein auf den Erhalt der Geschäftsbeziehung ausgerichtetes Mahnwesen.
Wenn der Schuldner auf ein Mahnschreiben nicht reagiert, sollte zunächst ein Rechtsanwalt mit dem außergerichtlichen Forderungseinzug beauftragt werden. Erst danach ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen wie zum Beispiel die Beantragung eines Mahnbescheids, eines Vollstreckungsbescheides oder die Einreichung einer Klage zwecks Erlangung eines vollstreckbaren Titels möglich. Ein Urteil ist immer dann erforderlich, wenn der Gerichtsvollzieher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei unbezahlten Rechnungen für Warenlieferungen aller Art durchführen soll.
Die Anzahl der erforderlichen schriftlichen Mahnschreiben ist nicht festgelegt, da der Schuldner einer Geldforderung bereits aus gesetzlichen Gründen vier Wochen nach Rechnungslegung in Verzug gerät. Trotzdem kann es sinnvoll sein, noch zusätzlich eine schriftliche Mahnung zu verschicken. Sinngemäß kommt der zahlungsunfähige Schuldner schneller in Verzug als der zahlungsunwillige Schuldner, weil seine Bonität bei der SCHUFA möglicherweise schon sehr schlecht ist.
Wenn der Kunde mehr als drei offene Rechnungen nicht bezahlt hat, so entspricht es der kaufmännischen Pflicht des Verkäufers oder Lieferanten, als Gläubiger aufzutreten und die Geldforderung auf dem Rechtsweg einzutreiben. Diese Vorgehensweise hat sich auch in der Praxis der deutschen Inkassounternehmen bewährt. Am Ende soll auch derjenige Kunde, der eventuell nur versehentlich eine fällige Zahlung versäumt hat, nicht durch ein sofortiges gerichtliches Vorgehen zur Zahlung gezwungen werden, sondern er sollte zuvor schriftlich oder telefonisch an seine Zahlungspflicht erinnert werden. In den meisten Fällen bietet ein außergerichtliches Mahnverfahren eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die Schulden zu begleichen und andererseits zügig die offene Geldsumme einzukassieren.
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