2.11.2023
Wenn der Schuldner nicht zahlt:
Der Schuldner reagiert auf keine schriftliche Mahnung und weigert sich zu zahlen, z.B. bei einem privaten Darlehen
oder einer unbezahlten Warenlieferung.
Außenstände und unbezahlte Rechnungen
belasten die Liquidität jedes Unternehmens; sie führen zu Verlusten bei Zinsen und verursachen Kosten des
Forderungseinzugs. Darüber hinaus besteht bei Insolvenz die Gefahr eines vollständigen Forderungsausfalls. Für
jeden Gläubiger ist es daher von großer Bedeutung, Außenstände möglichst umgehend und ohne Verluste einzutreiben.
Voraussetzung dafür ist ein auf den Erhalt der Geschäftsbeziehung ausgerichtetes Mahnwesen.
Wenn der Schuldner auf ein Mahnschreiben nicht reagiert, sollte zunächst ein Rechtsanwalt mit dem
außergerichtlichen Forderungseinzug
beauftragt werden. Erst danach ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen wie zum Beispiel die Beantragung eines
Mahnbescheids, eines Vollstreckungsbescheides oder die Einreichung einer Klage zwecks Erlangung eines
vollstreckbaren Titels möglich. Ein Urteil ist immer dann erforderlich, wenn der Gerichtsvollzieher
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
bei unbezahlten Rechnungen für Warenlieferungen aller Art durchführen soll.
Die Anzahl der erforderlichen schriftlichen Mahnschreiben ist nicht festgelegt, da der Schuldner einer
Geldforderung bereits aus gesetzlichen Gründen vier Wochen nach Rechnungslegung in Verzug gerät. Trotzdem kann es
sinnvoll sein, noch zusätzlich eine
schriftliche Mahnung
zu verschicken. Sinngemäß kommt der zahlungsunfähige Schuldner schneller in Verzug als der zahlungsunwillige
Schuldner, weil seine Bonität bei der SCHUFA möglicherweise schon sehr schlecht ist.
Wenn der Kunde mehr als drei offene Rechnungen
nicht bezahlt hat, so entspricht es der kaufmännischen Pflicht des Verkäufers oder Lieferanten, als Gläubiger
aufzutreten und die Geldforderung auf dem Rechtsweg einzutreiben. Diese Vorgehensweise hat sich auch in der Praxis
der
deutschen Inkassounternehmen
bewährt. Am Ende soll auch derjenige Kunde, der eventuell nur versehentlich eine fällige Zahlung versäumt hat,
nicht durch ein sofortiges
gerichtliches Vorgehen
zur Zahlung gezwungen werden, sondern er sollte zuvor schriftlich oder telefonisch an seine Zahlungspflicht
erinnert werden. In den meisten Fällen bietet ein außergerichtliches Mahnverfahren eine schnelle und
kostengünstige Möglichkeit, die Schulden zu begleichen und andererseits zügig die offene Geldsumme
einzukassieren.
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