2.11.2023
Abwicklung von Verkehrsunfällen
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat stets Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem
Unfallverursacher. Ein Rechtsanwalt kann diese Ansprüche gegenüber dem Unfallgegener und der
Haftpflichtversicherung durchsetzen. Die durch die Abwicklung des Unfalls entstehenden Kosten übernimmt die
Versicherung des Unfallverursachers.
Im Prinzip ist die Beauftragung eines auf
Verkehrsrecht
spezialisierten Rechtsanwalts zur Durchsetzung der
Schadensersatzansprüche und der Regulierung aller Schäden auch mit der Reparaturwerkstatt eine erhebliche
Erleichterung für die Unfallbeteiligten.
Denn die zahlungspflichtigen Versicherungen versuchen oft, den von Ihnen zu zahlenen Betrag so gering wie möglich
Auf die Rechtslage und die dem Betroffenen entstehenden Nachteile wird dabei nur wenig Rücksicht genommen.
Häufig bieten auch Kfz-Werkstätten oder Sachverständige dem Geschädigten an, die gesamte Regulierung des
Verkehrsunfalles insbesondere auch mit der Versicherung zu übernehmen. Dies kann dazu führen, dass der
Unfallgeschädigte weniger erhält, als er eigentlich bekommen müsste, und oft werden
auf diese Weise zusätzliche Kosten verursacht, die die Haftpflichtversicherung dann aber nicht erstatten muss.
Diese Situation kann vermieden werden, indem ein Fachanwalt eingeschaltet wird, der sowohl das
Unfallopfer
als auch den geschädigten Fahrzeughalter über alle Ersatzansprüche aufklärt.
Unfallverursacher
In der Regel müssen der Unfallverursacher, der Fahrer und die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters
grundsätzlich alle Schadenspositionen ersetzen, die direkt durch den Verkehrsunfall oder in Zusammenhang damit als
mittelbare Schäden und Aufwendungen entstanden sind. Dazu gehören auch die durch eine eventuelle Verletzung von
Personen verursachten Folgeschäden, wie zum Beispiel angemessenes Schmerzensgeldes, Rente, Verdienstausfall usw.
Gerade die Durchsetzung von Ersatz für Sachschäden, Körperschäden und Gesundheitsschäden gehört von vorn herein zu
den Aufgaben eines Fachanwalts für Verkehrsunfälle. So kann gewährleistet werden, dass alle entstandenen
Schadenspositionen gegenüber
der gegnerischen Haftpflichtversicherung angemeldet und durchgesetzt werden. Der erfahrene Anwalt kann auch die
unerfreulichen Verhandlungen mit den Versicherungen führen und die notwendigen Klagen auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld bei den Gerichten einreichen.
Ordnungswidrigkeiten
Wenn im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder einem sonstigen Vorfall im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten
oder Straftaten vorgeworfen werden, ist die Einschaltung eines Anwalt unumgänglich.
Auch im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der eigenen
Vollkaskoversicherung
muss ein Fachanwalt für Versicherungsrecht eingeschaltet werden. Nur so kann sichergestellt werden,
dass alle Schadensersatzansprüche und alle Schmerzensgeldansprüche und natürlich alle Kosten und Aufwendungen
vollständig ersetzt werden.